Datenschutzerklärung

Informationen gemäß DSGVO

1. Gesetz, Begriffsdefinition

Mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) am 25.05.2018 wurde die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Schutz natürlicher Personen neu geregelt.
Gemäß Art. 4 Z 1 DSGVO sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar gilt eine Person, die direkt oder indirekt – insbesondere durch Zuordnung zu einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten, einer Online-Kennung oder besonderen Merkmalen ihrer physischen, psychologischen, genetischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität – bestimmt werden kann.

2. Betroffene

Im Zuge der Geschäftsabwicklung der pure natural energy service GmbH (nachfolgend: Verantwortliche) mit ihren

  • Kunden,
  • Lieferanten,
  • sonstigen Geschäftspartnern

erhebt, speichert, verarbeitet und übermittelt die Verantwortliche personenbezogene Daten der genannten Betroffenen.

3. Verarbeitungszweck

Die erhobenen Daten sind zur Erfüllung der jeweiligen Verträge – mit Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern – sowie zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Darüber hinaus werden Daten im Rahmen der Buchführungspflicht (Rechnungswesen) sowie für Marketingmaßnahmen verwendet, etwa für den Versand von Newslettern, Informationsunterlagen und Einladungen – per E-Mail oder auf dem Postweg.

4. Rechtsgrundlage

Die Datenverarbeitung erfolgt:

  • gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung des jeweils abgeschlossenen Vertrages sowie
  • gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen gem. § 132 BAO (Aufbewahrungsfrist 7 Jahre), § 190 UGB (Buchführungspflicht) und § 212 UGB (Aufbewahrungspflicht).

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Zur Erfüllung vertraglicher und rechtlicher Pflichten werden personenbezogene Daten an folgende Stellen übermittelt:

  • Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
  • Banken, Versicherungen und Förderstellen (z. B. KPC, AWS, Agrarmarkt Austria)
  • IT-Dienstleister und Hosting-Provider
  • Sonstige Dienstleister, Planungsbüros und Auftraggeber im Anlassfall

6. Löschungs- und Aufbewahrungsfristen

Bei Aufnahme personenbezogener Daten wird ein Handakt bzw. elektronischer Akt angelegt, der für die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses gespeichert wird. Nach Vertragsende erfolgt eine Aufbewahrung von 7 Jahren gemäß steuerrechtlicher Verpflichtung. Für allfällige Rechtsstreitigkeiten wird der Akt darüber hinaus bis zu 30 Jahre archiviert – entsprechend der absoluten Verjährungsfrist gem. § 1489 ABGB. Nicht mehr benötigte Kontodaten werden vorzeitig gelöscht.

7. Bewerbungsdaten

Eingehende Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich den am Auswahlprozess beteiligten und autorisierten Personen zugänglich gemacht. Die Speicherung erfolgt für maximal zwei Jahre, um gegebenenfalls auch alternative Positionen anbieten zu können.

8. Betroffenenrechte

a) Auskunftsrecht

Gem. Art. 15 DSGVO hat jede betroffene Person das Recht zu erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden – einschließlich Informationen zu Verarbeitungszweck, Datenkategorien, Empfängern, Speicherdauer, bestehenden Rechten sowie dem Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

b) Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit, Widerspruch und Widerruf

Gem. Art. 16–21 DSGVO besteht das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten sowie auf Löschung, sofern die Daten nicht mehr benötigt werden, die Einwilligung widerrufen wurde, Widerspruch eingelegt wurde oder eine unrechtmäßige Verarbeitung vorliegt. Ein Löschungsrecht besteht nicht, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) kann schriftlich unter Nachweis der Identität geltend gemacht werden. Ein Widerspruch gem. Art. 21 DSGVO ist jederzeit möglich; ein Widerruf einer erteilten Einwilligung berührt die Rechtmäßigkeit bisheriger Verarbeitungen nicht.

c) Beschwerderecht

Gem. Art. 77 DSGVO und § 24 DSG besteht das Recht, binnen eines Jahres nach Kenntnis einer Datenschutzverletzung Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde einzubringen. Bei Untätigkeit der Behörde steht zusätzlich die Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts offen.
Alle Anfragen zu den Punkten a) bis c) sind schriftlich unter Nachweis der Identität (Ausweiskopie) an die Verantwortliche zu richten.

9. Cookies

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